Neue Zürcher Zeitung, Nummer 309, 5. Juli 1879
St. Gallen. Aus Berneck schreibt man der „St. Galler Ztg.“: Auch für einen Theil der Bewohner unseres Dorfes war die Nacht vom 29./30. Juni eine Schreckensnacht. Ein kleiner Bach, der sog. Kühbach, dessen oberes Wassergebiet nicht eine Quadratstunde umfasst, wälzte in Folge von Erdschlipfen und des Durchbruchs eines Mühleweiers seine mit Erde und Steinen vermischten Wasser in nie erlebter Höhe heran.
Er hauste fürchterlich in der stockfinstern Nacht, riss fast sämtliche, zum Theil sehr solide, Ufermauern weg, stopfte die Brücken und übersandete die schönsten Wiesen; bei einem hart am Bache gelegenen, von einer armen Wittwe mit ihren drei Kindern bewohnten Häuschen drang es durch’s Fenster ins Schlafzimmer, und es ist fast ein Wunder zu nennen, dass die Armen nicht das Leben einbüssten.
Die nächste Ursache dieser entsetzlichen Katastrophe ist ein Erdschlipf, der den Bach staute, an steilem, hart am Bache vor der Tobelmühle, Gemeinde Oberegg, befindlichem Wiesenrain, der früher bewaldet war. Eine Erinnerung an die Wohlthaten des eidgen. Forstgesetzes, das derartige Abholzungen verbietet.
Letzte Bearbeitung: 18.12.2025, markus weidmann


